Coordinated Vulnerability Disclosure Policy
Fritz Husemann GmbH & Co. KG
Geltungsbereich
Diese Policy gilt für Sicherheitslücken in folgenden Produkten der Fritz Husemann GmbH & Co. KG:
- E3CON - Das Energie Transparenz System (Energiemonitoring nach ISO 50001)
- Husemann INSIGHT (Monitoring-Tool für elektrische Infrastruktur)
- Husemann SmartPanel 4.0 (HSP, Zentrales Messdatenmanagement)
- Husemann EDGE (EDGE-Computing, Erfassungsmodul)
- Husemann CONNECT (MSP Fernwirktechnik)
Wie Sie eine Schwachstelle melden
Folgende Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen für die Meldung zur Verfügung:
- Erste Kontaktadresse: psirt@husemann.de
- Zweite Kontaktadresse: nis2@husemann.de
- Website-Formular: husemann.de/security
Ihre Meldung sollte enthalten:
- Betroffenes Produkt und Versions-/Firmwarestand
- Beschreibung der Schwachstelle und möglicher Auswirkungen
- Schritte zur Reproduktion, falls vorhanden
- Ihre Kontaktdaten für Rückfragen
Was Sie von uns erwarten können
- Eingangsbestätigung innerhalb von 3 Werktagen
- Erste Einschätzung/Priorisierung innerhalb von 10 Werktagen
- Laufende Information über den Bearbeitungsstand
Verantwortungsvolle Offenlegung
Wir bitten um eine koordinierte Offenlegungsfrist von in der Regel 90 Tagen ab Bestätigung, bevor Details veröffentlicht werden. Bei aktiv ausgenutzten Schwachstellen kann diese Frist kürzer ausfallen. Den genauen Zeitpunkt der Veröffentlichung stimmen wir im Dialog mit Ihnen ab.
Safe Harbor
Wer diese Policy in gutem Glauben befolgt, handelt nach unserem Verständnis nicht rechtswidrig. Wir leiten keine rechtlichen Schritte gegen gutgläubige, verantwortungsvolle Sicherheitsforschung im Rahmen dieser Policy ein.
Wichtig: keine Tests an produktiven Kundenanlagen
Tests dürfen ausschließlich in Laborumgebungen oder an eigens dafür bereitgestellten Testsystemen erfolgen – niemals an produktiven Anlagen bei Kunden. Denial-of-Service-Tests, physische Manipulation an Anlagen sowie Social Engineering gegenüber Mitarbeitenden oder Kunden sind nicht Teil dieser Policy und werden nicht toleriert.
Rechtlicher Rahmen
Diese Policy ergänzt unsere Pflichten aus der EU Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847), insbesondere Anhang I Teil II (Schwachstellenmanagement-Anforderungen).
Unsere CVD Policy zum Download